Wenn es sich um eine psychische Störung handelt…
Gesetzlich Versicherte
… übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die Psychotherapie. Ich bin berechtigt, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und zwar für Einzel- Gruppen- und Kombinationstherapie, sowie Hypnose und Entspannungsverfahren. Und das im Rahmen der Erwachsenentherapie, sowie auch für Kinder- und Jugendlichentherapie.
Privat Versicherte
… erstatten auch private Krankenversicherungen einen Teil oder die vollen Kosten für eine Psychotherapie, abhängig von den individuellen Voraussetzungen. Die Abrechnung erfolgt über die Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Beihilfeberechtigte
…haben Anspruch auf die überwiegende Erstattung der Therapiekosten durch die Beihilfestelle bzw. private Versicherung.
Und die anderen…
Selbstzahler
Für selbst zahlende Klienten beträgt der Psychotherapie-Stundensatz 120 – 140 Euro, eine Therapieeinheit entspricht 50 Minuten
Gruppentherapie
Die Kosten für Gruppenpsychotherapie (100 Min.) 50 Euro. Das gilt auch als Bereitstellungsgebühr.
Beratung und Supervision
Für eine Supervision oder Beratung zahlen Sie 140 Euro.